Angenommen, jede Beobachtung und Beschreibung muss auf einer Unterscheidung beruhen:
> “Um etwas bezeichnen (intendieren, thematisieren) zu können, muß sie es erst einmal unterscheiden können. Unterscheidet sie etwas von allem anderen, bezeichnet sie Objekte. Unterscheidet sie dagegen etwas von bestimmten (und nicht von anderen) Gegenbegriffen, bezeichnet sie Begriffe.“ Luhmann (1995), „Das Recht der Gesellschaft“, S. 26
Es geht hier sehr allgemein um die Arbeit am Begriff, in meiner aktuellen Arbeit konkret um „Kontrolle“ und, eine abschweifende Formulierung von Peter Fuchs aus seinem Einführungskurs in die allgemeine Theorie der Singsysteme aufgreifend, darum:
> in der je eigenen Arbeit superevidente Unterscheidungen durch ein ‚Was wäre, wenn …?‘ aufzulösen.