Der Begriff Zwischennutzung (auch: temporäre Nutzung) ist seit Ende der 1990er Jahre für Brachflächen (▷ Brachfläche, Konversionsfläche) und leer stehende Gebäude gebräuchlich, die, nachdem ihre ursprüngliche Nutzung aufgegeben worden ist, bis zur Realisierung einer neuen (geplanten) Nutzung vorübergehend anderweitig genutzt werden. Zwischennutzungen erfolgen durch Dritte, ohne dass ein Wechsel des Eigentümers stattfindet, sei es mit oder ohne Mietzahlungen, wobei im ersteren Fall erheblich vergünstigte Preise eingeräumt werden. Zwischennutzungen können kurzfristig (z. B. saisonal), mittelfristig oder auch längerfristig sein, in manchen Fällen sogar dauerhafte Einrichtungen werden, beispielsweise wenn die für die Zukunft geplanten Entwicklungen in einem Gebiet ausbleiben und die Flächen weiterhin zur Verfügung stehen. Uneinig ist man sich daher in der Frage, bis zu welcher Zeitspanne man von Zwischennutzung sprechen kann (vgl. BMVBW/BBR 2004: 4; SenStadt Berlin 2007: 36; BMVBS 2008: 1; Schlegelmilch 2009: 493; Ziehl/ Gabriel/Schlenstedt et al. 2011: 17 f.).
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CHRISTMANN, Gabriela B., 2018. Zwischennutzung. In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. Hannover: ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung. S. 3019–3024. ISBN 978-3-88838-559-9. page